- Ausbildungsaufenthalt: Bei einem durch Bescheinigung nachgewiesenen Sprachaufenthalt, Praktikum oder ähnlichem mit einer Dauer von mehr als einer Woche.
- Beruflicher Auslandaufenthalt: Bei einem durch den Arbeitgeber bestätigten beruflich bedingten Auslandaufenthalt von mehr als einer Woche.
- Schwangerschaft: Bei ärztlich bestätigter medizinischer Indikation während der Schwangerschaft.
- Nach Geburt: Nach der Geburt kann der Vertrag für maximal 6 Wochen ohne ärztliche Bescheinigung unterbrochen werden.
- Krankheit oder Unfall: Bei ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall, sofern diese länger als eine Woche andauert.
- Militär- oder Zivildienst: Bei einem Dienst von mehr als einer Woche Dauer, nachgewiesen durch eine Kopie des Aufgebots.
- Ferien im Ausland: Eine einmalige Verlängerung der Abo-Laufzeit ist möglich, sofern eine nachweislich zusammenhängende Ferienabwesenheit von mindestens drei Wochen besteht.
Wenn das Abonnement aufgrund der oben genannten Umstände stillgelegt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft um die Dauer des Time-Stops. Die vereinbarte Zahlungsweise bleibt dabei unverändert.